Krankenkassen-Mundhygiene vom 10.-18. Lebensjahr

  • Für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10.und vollendeten 18. Lebensjahr
  • 1x im Jahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Kurzintervention
  • 2x im Jahr (Abstand von mind. 6 Monaten) übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Kinder und Jugendlichen, die laufend in kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Geräten sind
  • Die Krankenkassen-Mundhygiene umfasst folgende Leistungen.
    • Bedarfsorientierte Information und Aufklärung über Zahn- und Zahnfleischerkrankungen und deren Vermeidung, Ernährungsberatung/-lenkung, Kurzintervention
    • Bedarfsorientierte Motivation bzw. Remotivation
    • Bedarfsorientierte Evaluierung der Putztechnik und Interdentalraumreinigung inkl. Plaque-bzw. Biofilmfärbung
    • Bedarfsorientierte Instruktion zur effektiven häuslichen Zahnpflege, Demonstration von Putztechniken und deren Schwachstellen und der Interdentalraumreinigung
    • Professionelle, bedarfsorientierte Zahnreinigung (Entfernung der supragingivalen Zahnbeläge
    • Medizinisch notwendige Fluoridierung und Spülung
Homepage erstellt von Alexander Taubenkorb