Krankenkassen-Mundhygiene vom 10.-18. Lebensjahr
- Für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10.und vollendeten 18. Lebensjahr
- 1x im Jahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Kurzintervention
- 2x im Jahr (Abstand von mind. 6 Monaten) übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Kinder und Jugendlichen, die laufend in kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Geräten sind
- Die Krankenkassen-Mundhygiene umfasst folgende Leistungen.
- Bedarfsorientierte Information und Aufklärung über Zahn- und Zahnfleischerkrankungen und deren Vermeidung, Ernährungsberatung/-lenkung, Kurzintervention
- Bedarfsorientierte Motivation bzw. Remotivation
- Bedarfsorientierte Evaluierung der Putztechnik und Interdentalraumreinigung inkl. Plaque-bzw. Biofilmfärbung
- Bedarfsorientierte Instruktion zur effektiven häuslichen Zahnpflege, Demonstration von Putztechniken und deren Schwachstellen und der Interdentalraumreinigung
- Professionelle, bedarfsorientierte Zahnreinigung (Entfernung der supragingivalen Zahnbeläge
- Medizinisch notwendige Fluoridierung und Spülung
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